Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze einstellen ohne Software-Update

Die Bundesregierung hat die zeitlich befristete Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Kassenbelege gelten ab dem 1. Juli für zunächst sechs Monate mit reduzierten Steuersätzen. Bei der Agentursoftware QuoJob gibt es die Möglichkeit, mehrere Mehrwertsteuersätze in dem jeweiligen Gültigkeitszeitraum einzustellen.

Agentursoftware Mehrwertsteuer

Wie wird die Mehrwertsteuer mit der Agentursoftware QuoJob erfasst?

In der Regel wird die Mehrwertsteuer in allen Rechnungen automatisch erfasst. Ist die Höhe einmal festgelegt und eingestellt, musste sich die Buchhaltung darüber keine Gedanken mehr machen. Die letzte Änderung der Mehrwertsteuer liegt schon 13 Jahre zurück, jetzt muss sie allerdings sehr kurzfristig in den Systemen angepasst werden – und dann nach sechs Monaten noch einmal. Die gute Nachricht lautet: Wir von QuoTec haben die Funktion, mit der die Umstellung ganz einfach gelingt, längst implementiert. Unsere Agentursoftware QuoJob bringt von Hause aus genau die jetzt so dringend benötigte Eigenschaft mit, die Mehrwertsteuer für einen bestimmten Leistungszeitraum festzulegen – und das ohne ein Software-Update.

Was die Nutzer bei der Rechnungsstellung beachten sollten

Wichtig zu erwähnen ist, dass es für QuoJob-Nutzer besser wäre, Rechnungen nicht zeitraumübergreifend zu erstellen. Wenn eine Leistung im Juni und Juli erbracht worden ist, sollte man über die Agentursoftware zwei getrennte Rechnungen erstellen, also eine für den Leistungszeitraum Juni mit den entsprechend erbrachten Leistungen und eine für den Juli mit den in diesem Monat erbrachten Leistungen.

mehrwertsteuer_timeline Agentursoftware

Wie kann ich die Umstellung vornehmen?

Die Agentursoftware QuoJob bietet dafür von Haus aus die Möglichkeit, im Modul „Admin“ > ‚Buchhaltung‘ > ‚Steuersatz‘ eigene Steuersätze anzulegen. Sie legen dafür zum einen die neuen Steuersätze ab 01.07.2020 an, die automatisch am 30.06. enden, zum anderen können Sie die wieder normalen Steuersätze von 7 Prozent und 19 Prozent mit Gültigkeit ab 01.01.2021 hinterlegen.

Ausschlaggebend für den gültigen Steuersatz ist der Leistungszeitraum der Rechnung. Wenn hier keiner definiert ist, gilt das Belegdatum für die Auswahl des gültigen Mehrwertsteuersatzes.

Im folgenden Video-Tutorial zeigen wir Ihnen, wie Sie die notwendigen Einstellungen des Mehrwertsteuersatzes vornehmen.

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