Sollten Sie noch nicht mit QuoJob arbeiten und noch auf der Suche nach einem passenden System sein, das Ihnen eine präzise und einfache Zeiterfassung ermöglicht, dann testen Sie unser Produkt, das sich seit Jahren als führend in der Branche etabliert hat – gern auch mit weiteren hilfreichen Funktionen! Eine Demo-Version können Sie ganz einfach über unsere Website bestellen oder gern auch direkt an unserer nächsten Websession teilnehmen. Beides bieten wir Ihnen selbstverständlich völlig unverbindlich und kostenlos an. Vielleicht sehen wir uns dann am 25.10.2022 um 11.00 Uhr, wenn wir unseren Kunden und Interessenten unsere neuen Features zur Zeiterfassung vorstellen. Wir haben für Sie einige neue Funktionen entwickelt, die die Zeiterfassung noch komfortabler gestalten, als sie es ohnehin schon war. Anmeldeschluss ist der 21.10.2022.
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Grundsatzurteil des BAG verpflichtet zur Arbeitszeiterfassung
QuoJob stellt neue Features für „MyTime“ vor
Die systematische Arbeitszeiterfassung in deutschen Unternehmen ist nach wie vor ein viel diskutiertes Thema, wozu auch uns immer wieder Rückfragen von Interessierten erreichen. Unseren Kenntnisstand wollen wir gern mit Ihnen teilen – und etwaigen Unentschlossenen ihre Bedenken nehmen.
Zum Sachstand: Nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) im Mai 2019 ist im September dieses Jahres das Bundesarbeitsgericht (BAG) diesem Urteil gefolgt und hat entschieden, dass Unternehmen hierzulande verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Belegschaft ‚systematisch‘ zu dokumentieren. Dies kann auf analogem Weg, z. B. über die klassische Stechuhr, oder digital erfolgen. Entgegen der landläufigen Annahme, das Urteil gelte erst ab Januar 2023, ist die Vorschrift mit sofortiger Wirkung umzusetzen. Was allerdings mit ‚systematisch‘ gemeint ist, bleibt noch offen, da die Urteilsbegründung des BAG noch nicht veröffentlicht wurde und bis jetzt nur eine Pressemitteilung dazu vorliegt. Was aber zweifelsfrei ist: Eine Zeiterfassung über eine Software wird in jedem Fall als Möglichkeit des Nachweises geleisteter Stunden anerkannt. Hierbei ist zu beachten, dass es nicht mehr ausreichen wird, nur Überstunden zu erfassen. Der Gesetzgeber verlangt, die gesamte Arbeitszeit zu dokumentieren. – So weit die Fakten, die bis jetzt feststehen. Alle weiteren Details werden erst ersichtlich, wenn die Urteilsbegründung des Gerichts für jedermann nachzulesen ist.
QuoJob war mit seiner Agentursoftware den rechtlichen Gegebenheiten schon lange voraus. Daher sind wir in der Lage, Unternehmen, die nun händeringend nach einer Möglichkeit der BAG-konformen Arbeitszeiterfassung suchen, helfen zu können. Bereits die Standard-Version unserer Software gewährleistet die Dokumentation, wie der Gesetzgeber es verlangt. Alle unsere QuoJob-Kunden sind damit stressfrei auf der sicheren Seite. Nur die Sorgfaltspflicht, die ordnungsgemäße Buchung der Mitarbeiter-Zeiten durchzusetzen, liegt ganz allein bei ihnen.