DSGVO-Konformität unserer Agentursoftware QuoJob
DSGVO-Konformität in QuoJob
Die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 vereinheitlicht den europäischen Datenschutz und regelt, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen müssen. Wenn Sie ein System wie QuoJob benutzen, dann muss man hier ebenfalls auf eine DSGVO-Konformität achten, denn im CRM-Modul speichern und pflegen Sie personenbezogene Daten. Zu diesen Daten zählen alle, die einen genauen Aufschluss über eine bestimmte Person geben, z. B. Vor- und Nachname, Geburtstag, E-Mail-Adresse oder auch ein Foto der betreffenden Person.
Da Sie die Möglichkeit haben, viele von diesen Daten in QuoJob zu hinterlegen, gibt es auch eine Möglichkeit, diese Daten DSGVO-konform zu speichern bzw. zu verwalten.
Sie können in der Agentursoftware QuoJob Ansprechpartner inklusive personenbezogener Daten zum Firmenkontakt hinzufügen. Solange Sie diese Daten speichern, weil Sie eine Geschäftsbeziehung mit dem Ansprechpartner pflegen, steht dem rechtlich nichts im Wege. Sollte der Ansprechpartner aber nicht länger Ihr Kunde sein, dann hat er das Recht auf die Löschung seiner personenbezogenen Daten. Indem Sie auf das Disketten-Icon klicken, können Sie einstellen, dass der Ansprechpartner der Speicherung seiner Daten zugestimmt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, so können Sie den Ansprechpartner aus QuoJob entfernen.
Ebenso können Sie in QuoJob dokumentieren, ob z. B. ein Interessent oder Kunde die Kontaktaufnahme per Mail oder telefonisch wünscht. Mit einer Bemerkung können Sie dies einstellen und danach selektieren.
Die genannten Funktionen stehen Ihnen auch im Modul „HR“ für die Mitarbeiterverwaltung zur Verfügung, denn Ihre ehemaligen Angestellten haben ebenfalls ein Recht auf Widerspruch oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten im System. Da die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten regelt, gilt dies nicht für die Kontaktdaten der Firmen. Ohne Ansprechpartner-Daten können Sie die Unternehmensdaten weiterhin nutzen und abspeichern.